Das „deutsche demokratische Maskenland“ (nicht zu verwechseln mit Baskenland) hat auch eine Maskenverfassung. Der letzte freie Mensch kämpfte tapfer und verzweifelt um seine Freiheit, doch die maskierten Krieger besiegten das kleine gesunde Kind
Das “ Deutsche Demokratische Maskenland“ (nicht zu verwechseln mit Baskenland) hat auch eine Maskenverfassung
Das Maskengrundrecht ((( M.G. )))
Präambel
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Spahn-RKI und den Geimpften, (…), hat sich das geimpfte Volk kraft seiner verfassungsgebenden Abspritzpflicht dieses Maskengesetz gegeben. Die Geimpften in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Maskengesetz für das gesamte geimpfte Volk.
Artikel 1
(1) Die Maske ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller maskierten Gewalt.
2) Das geimpfte Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Maskenrechten als Grundlage jeder geimpften Gemeinschaft, der Spritzen und der mRNA-Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Maskenrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Abspritzungen und Impfpflicht als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht als 3fach Geimpfter Coronaviren in der Nase zu tragen als Zeichen seiner Geimpflichkeit, soweit er nicht die Rechte Geimpfter verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Partyordnung oder die bindende Maskenpflicht verstößt.
(2) Jeder Impfling hat das Recht auf dritte, vierte fünfte ….. Impfung und sterben an der Impfung. Die Freiheit der Impflinge ist unverletzlich. In diese Impfrechte darf nur auf Grund eines Impfgesetzes eingegriffen werden.